Projektworkshop 3

24.-26. September 2017, Universität Genf

Hauptprogrammpunkte dieser Plenartagung waren der Beginn der rechtsvergleichenden Diskussion auf Grundlage der Landesberichte der drei nationalen Rechtsordnungen der Projektpartner sowie die Diskussion rechtssoziologischer Aspekte der Familie und des Familienvermögens.

Prof. Michelle Cottier (Universität Genf) berichtete in einem einleitenden Vortrag über Erkenntnisse der Familien- und Rechtssoziologie im Zusammenhang mit familiärer Vermögensplanung.

Neben der Erörterung von Motiven für die Formalisierung von Partnerschaften bzw. den Verzicht darauf wurde insbesondere die These diskutiert, dass im Zuge der Nachlassplanung Qualität und Charakter von Beziehungen offen gelegt, bewusst gemacht, und bearbeitet werden.

Nach der Aufbereitung der für die familiäre Vermögensplanung maßgeblichen Rechtslage in Landesberichten, wobei vor allem die dogmatischen Besonderheiten der untersuchten Rechtsordnungen hervorgestrichen wurden, wurde zur Rechtsvergleichung als nächstes maßgebliches Projektstadium übergeleitet.

Schwerpunkte der an die Vorstellung der Landesberichte anschließenden Diskussion waren die Definition sowie die rechtliche Anerkennung von Lebensgemeinschaften, der unterschiedlich ausgestaltete Rechtsrahmen des Güterrechts, der Schutz besonderer Vermögensgegenstände (wie vor allem des Unternehmens) vor Aufteilung im Scheidungsfall, sowie die Möglichkeiten der Pflichtteilsdeckung durch lebzeitige Zuwendungen oder solche von Todes wegen.

Im Zuge der Diskussion wurde deutlich, dass die Wertungen der verschiedenen Rechtsordnungen bzw. der jeweiligen nationalen Rechtsprechung zwar über weite Strecken, jedoch nicht vollständig vergleichbar sind. Neben den teils unterschiedlichen dogmatischen Lösungswegen ist auch die Terminologie oft abweichend.

In der Erhellung und Gegenüberstellung dieser Unterschiede im Zuge der Rechtsvergleichung liegt nunmehr der Schwerpunkt der weiteren Projektarbeit.