Partikulartagung: Steuerliche und EU-Güterrechtliche Aspekte der Vermögensplanung

12. / 13. September 2017, Strobl am Wolfgangsee

Gegenstand des Projekt-Workshops war zum einen die breit gefächerte Thematik „Vermögensplanung aus steuerlicher Sicht“, und zum anderen die neuen „Europäischen Güterrechtsverordnungen“, die für das Projekt und generell die Vermögensplanung eine wichtige Rolle spielen.

Schwerpunkt des ersten Tages war der Vortrag von MMag. Dr. Daniel Varro LL.M. (Universität Wien) zur „Vermögensplanung aus steuerlicher Sicht“. Dieser beschäftigte sich mit diversen steuerlichen Fragestellungen in Bezug auf Immobilienerträge sowie Immobilienveräußerungen. Weiters wurden steuerliche Aspekte von österreichischen und liechtensteinischen Stiftungen erörtert. Die inhaltliche Fülle des Vortrages sowie die regen Diskussionsbeiträge der TagungsteilnehmerInnen bestätigten die Relevanz des Themas, das die rechtsberatenden Berufe wegen der häufigen Novellierungstätigkeit des Gesetzgebers vor ständig neue Herausforderungen stellt. Insbesondere wurde auch der wesentliche Einfluss von Anlassgesetzgebung auf die – im Gegensatz zum allgemeinen „prinzipienorientierten“ Zivilrecht – teils sehr kasuistischen Bestimmungen deutlich. Die sehr komplexen Regelungen und Ausnahmen, die teils an unscheinbare Formulierungen von Verträgen anknüpfen, bewirken, dass selbst rechtskundige FamilienunternehmerInnen bei der Vermögensplanung eine professionelle Steuerberatung zu empfehlen ist.

Der zweite Tag, der den Europäischen Güterrechtsverordnungen gewidmet war, wurde durch Vorträge von Mag.a Sarah Höllrigl (Universität Linz), Mag. Luca Baldovini (Universität Wien) und Mag. Alexander Meisinger (Universität Linz) gestaltet. Dabei wurde der Bogen vom Anwendungsbereich und den sich ergebenden Abgrenzungsfragen über das anzuwendende Recht bis hin zur gerichtlichen Zuständigkeit, Anerkennung sowie Vollstreckung gespannt. Zahlreiche Fragen zu beiden Güterrechtsverordnungen wurden von den TagungsteilnehmerInnen diskutiert. Die bereits bei diesem ersten Überblick hervorgetretenen Problemstellungen und Unklarheiten der Verordnungen zeigen einerseits die dringende Notwendigkeit einer weiteren wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit den neuen Rechtsakten und andererseits die Notwendigkeit der Berücksichtigung des europäischen Rechts bei der familiären Vermögensplanung. Zahlreiche Regelungen der Verordnungen sind unscharf konstruiert oder führen (zB bei der Ermittlung des anwendbaren Rechts, wenn keiner der taxativen Anknüpfungspunkte gegeben ist) potenziell gar zu Lücken, was dem Rechtsschutz freilich nicht zuträglich ist. Letztlich werden die Verordnungen in zahlreichen Bereichen der Präzision durch die Rechtsprechung des EuGH bedürfen.