Projektworkshop 2

1. / 2. März 2017, Wirtschaftsuniversität Wien

In diesem Plenartreffen der Projektbeteiligten hielten zwei assoziierte Projektmitglieder zunächst Impulsvorträge.

Frau JProf. Dr. Anne Sanders referierte über Rechtsfragen im Zusammenhang mit biologischen, sozialen und rechtlichen Eltern und deren Auswirkungen auf die Vermögensgestaltung.

Früher hatten Eltern viele Kinder - heute haben Kinder viele Eltern.

Univ.-Prof. Dr. Christoph Grabenwarter berichtete zum Thema "Grundrechte und Vermögensübergang in der Familie".

Der grundrechtliche Schutzbereich der Eigentumsgarantie umfasst auch die letztwillige Verfügungsmöglichkeit des Erblassers, ein Grundrecht des Erben auf Erwerb kraft gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge besteht hingegen nicht.

Neben einer vertiefenden Diskussion der projektrelevanten Aspekte dieser Themen wurde mit der rechtsvergleichenden Diskussion der Landesberichte begonnen.